Am 18. Mai 2022 wird vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage „Kommunales Wahlbündnis AUF Gelsenkirchen u.a. gegen das Land Nordrhein-Westfalen“. Worum geht es?
Die überparteilichen kommunalen Wahlbündnisse ‚AUF Witten‘, ‚AUF Gelsenkirchen‘, ‚BergAUF Bergkamen‘ und ‚NV AUF geht’s‘ aus Neukirchen-Vluyn klagen den Inlandsgeheimdienst, den Verfassungsschutz NRW, wegen verleumderischer und unwahrer Aussagen an, die im Verfassungsschutzbericht verbreitet werden.
Die Überparteilichkeit der AUF-Bündnisse – AUF steht für Alternativ – Unabhängig – Fortschrittlich – wird vom Verfassungsschutz bestritten. Er bezeichnet die Wahlbündnisse, die in Bergkamen, Gelsenkirchen, und Neukirchen-Vluyn im Stadtrat sind, als „strukturellen Unterbau der MLPD“, also der Marxistisch- Leninistischen-Partei Deutschland, weil einzelne Mitglieder der Partei in den Wahlbündnisseen mitarbeiten. Wäre nach dieser abstrusen Logik nun etwa der DGB der „strukturelle Unterbau der SPD“, weil die neue Vorsitzende wie so manch anderes Gewerkschaftsmitglied auch der SPD angehören?
Die AUF-Bündnisse machen kein Geheimnis daraus, dass MLPD-Mitglieder in ihren Reihen aktiv sind, und zwar sehr kompetent, demokratisch und lösungsorientiert. Sie wollen es sich vom Geheimdienst nicht bieten lassen, deshalb ihre Überparteilichkeit anzugreifen und sie zum Anhängsel der MPLD zu machen.
Warum das versucht wird, erklärt der Vorstandssprecher von BergAUF Bergkamen, Werner Engelhardt so: „Weil wir überparteilich sind und uns weigern, der herrschenden antikommunistischen Doktrin zu folgen. Wir arbeiten mit allen Demokraten auf Augenhöhe zusammen, auch mit Marxisten-Leninisten! Bei uns hat Antikommunismus keine Chance! Das ist eine wichtige Lehre aus der Geschichte. “
Diese Überparteilichkeit ist auf kommunaler Ebene ein überlegenes Prinzip. Es unterstützt die AUF- Bündnisse, konsequent und völlig uneigennützig nur von den Interessen der breiten Masse der Bevölkerung auszugehen. Dieses Prinzip stößt auf immer mehr Zuspruch, ist aber vielen Vertretern der etablierten Parteien angesichts ihres schwindenden Ansehens offenbar ein Dorn im Auge. Da reicht ihnen oft die Berufung auf den Verfassungsschutzbericht, um alle Vorschläge und Anträge von AUF in den Stadträten zurückzuweisen, ohne jede inhaltliche Begründung.
Juristisch vertreten werden die Bündnisse durch Rechtsanwalt Roland Meister aus Gelsenkirchen, der in ähnlicher Sache schon den überparteilichen Frauenverband Courage erfolgreich vertrat. Er bewertet diese Passagen des Verfassungsschutz-Berichtes so: „Es stellt eine massive Diskriminierung dar, die unmittelbar in die demokratischen Rechte und Freiheiten der Wahlbündnisse eingreift. Bei den Kommunalwahlen waren sie eine direkte Wahlbehinderung und im Ergebnis eine antikommunistisch motivierte Wahlbeeinflussung zum Nachteil demokratischer überparteilicher Kräfte.“
Das wollen die AUF-Bündnisse nun nicht länger hinnehmen. Ein Eilantrag noch vor der letzten Kommunalwahl wurde mit Begründungen abgelehnt, die die Bündnisse als abenteuerlich bezeichnen. So reicht den geheimen Schnüfflern allein die Tatsache, dass in 2 Städten AUF-Bündnisse und MLPD-Vertreter im selben Gebäudekomplex ansässig sind, als Beweis dafür, die Bündnisse seien „personell mit der MLPD verflochten“.
Die AUF-Bündnisse rufen dazu auf, ihnen bei der Gerichtsverhandlung den Rücken zu stärken. Eine angemeldete
Versammlung vor dem Gerichtsgebäude,
Düsseldorf,
Bastionstraße 39,
soll am
18.05.22 um 9 Uhr
auf den Prozess aufmerksam machen und die Hintergründe aufhellen. Nach Prozessende wird das Ergebnis bekannt gegeben.