Grundsätze für MandatsträgerInnen

Grundsätze, Rechte und Pflichten für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger von BergAUF Bergkamen (Selbstverpflichtung)
(in der Fassung vom 13.11.2003, bis heute unverändert gültig)

Wir arbeiten auf der Grundlage der Grundsätze und Ziele von BergAUF und entwickeln Eigeninitiative und Einsatz, um unsere Arbeit kompetent und überzeugend zu machen.

  1. Wir arbeiten außer für unser parlamentarisches Mandat in der praktischen Arbeit von BergAUF und nehmen an den Vorbereitungstreffen für Mandatsträger teil.
  2. Wir legen regelmäßig Rechenschaft über unsere Arbeit vor der Mitgliederversammlung von BergAUF ab und sind von dieser jederzeit abwählbar.
  3. Wir arbeiten uneigennützig, lehnen alle Privilegien und persönlichen Vorteile ab. Wir spenden Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für BergAUF oder gemeinsam festgelegte Projekte.
  4. Wir sind offen für Vorschläge und Kritiken und sind aufgeschlossen für die Einbeziehung anderer in die Arbeit.

Von BergAUF erwarten wir:

  1. Unterstützung und solidarische Beratung bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben.
  2. Rückendeckung und Solidarität bei Angriffen auf unsere Arbeit und Person.
  3. Die Möglichkeit, Kosten und Verdienstausfall bei der Durchführung der Aufgaben, die wir im Auftrag von BergAUF wahrnehmen, abrechnen zu können und erstattet zu bekommen.

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