RAG-Chef lügt – Bezirksregierung kuscht

Nach einem EuGH-Urteil vom 28.05.20 (Az.: C535/18) muss einem Projekt die Genehmigung prinzipiell versagt werden, wenn „das Projekt geeignet ist, den Zustand eines Wasserkörpers zu verschlechtern.“ Die Einleitung von PCB-haltigem Grubenwasser in Emscher, Lippe, Rhein und Ruhr darf demnach keine Genehmigung erhalten! Die Bezirksregierung Arnsberg allerdings genehmigte diese Einleitungen seit…