Pressemitteilung zur „Abgestuften Chancengleichheit“
Schon der Begriff „abgestufte Chancengleichheit“, auf den die Stadtverwaltung bei den Möglichkeiten zur plakativen Wahlwerbung setzt, erscheint widersinnig: entweder alle Kandidaten bei einer Wahl haben gleiche Chancen, oder die Chancen kleinerer Parteien und Organisationen werden abgestuft. Beides zusammen passt nicht! Wie das in der Praxis aussieht, erlebt aktuell das Personenwahlbündnis…