Nach einem EuGH-Urteil vom 28.05.20 (Az.: C535/18) muss einem Projekt die Genehmigung prinzipiell versagt werden, wenn „das Projekt geeignet ist, den Zustand eines Wasserkörpers zu verschlechtern.“
Die Einleitung von PCB-haltigem Grubenwasser in Emscher, Lippe, Rhein und Ruhr darf demnach keine Genehmigung erhalten! Die Bezirksregierung Arnsberg allerdings genehmigte diese Einleitungen seit Jahrzehnten und macht sich bei der Vergiftung der Menschheit mit PCB* zum Erfüllungsgehilfen der RAG. Wie nun die Stadtverwaltung Bergkamen offiziell mitteilt, wurde sogar die Flutung der Bergwerke mit dem vergifteten Grubenwasser genehmigt, obwohl da das wasserrechtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, also eine wasserrechtliche Genehmigung noch gar nicht vorliegen kann.
Dabei birgt die Flutung der Bergwerke viele Gefahren. Auch die leichten Erdbeben der letzten Monate in Hamm und Bergkamen führen Experte der Uni Bochum auf das ansteigende Grubenwasser zurück. Und wenn der neue RAG-Chef Peter Schrimpf kürzlich im Interview behauptete, es gäbe keine technische Lösung für die PCB-Filterung, so ist das eine glatte und bewusste Lüge. Denn ein seit 2016 vorliegendes Gutachten von IWW/Spiekermann zeigt, wie bis zu 95 % des PCB aus dem Grubenwasser eliminiert werden kann.
*PCB (Polychlorierte Biphenyle) ist ein Stoff mit vielen Varianten, der in der Natur nicht vorkommt und zum sogenannten „dreckigen Dutzend“ der giftigsten Stoffe gehört, die die Menschheit kennt.